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Neue Vorschriften betreffend den WAB Kursen

Gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 14.12.2018 gilt folgende Neuerung im Bereich der Neulenkerausbildung:

  • Alle Neulenkenden müssen nur noch einen WAB Kurs absolvieren.

  • Alle Neulenkenden, welche ihre Prüfung VOR dem 01.01.2020 bestanden haben, müssen ihren WAB Kurs bis zum Ablaufdatum des Führerausweises (Punkt 4b auf dem Führerausweis) absolvieren.

  • Alle Neulenkenden, welche ihre Prüfung NACH dem 01.01.2020 bestanden haben, müssen ihren WAB Kurs innerhalb des ersten Jahres absolvieren.