Neue Vorschriften betreffend den WAB Kursen
Gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 14.12.2018 gilt folgende Neuerung im Bereich der Neulenkerausbildung:
Alle Neulenkenden müssen nur noch einen WAB Kurs absolvieren.
Alle Neulenkenden, welche ihre Prüfung VOR dem 01.01.2020 bestanden haben, müssen ihren WAB Kurs bis zum Ablaufdatum des Führerausweises (Punkt 4b auf dem Führerausweis) absolvieren.
Alle Neulenkenden, welche ihre Prüfung NACH dem 01.01.2020 bestanden haben, müssen ihren WAB Kurs innerhalb des ersten Jahres absolvieren.